Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing. Peter Öttl MSc, Softwareentwicklung, Webdesign, Hosting und Beratung
Stand: 10.10.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter ist Ing. Peter Öttl MSc, Einzelunternehmer, Wagramerstraße 100, 1220 Wien, Österreich, UID ATU79385602, E-Mail hello@peteroettl.com, Telefon +43 670 4045433, Website www.peteroettl.com (im Folgenden „Auftragnehmer“).
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Entwicklung von Websites, Webshops, Apps und sonstiger Software, über Design, Hosting, Wartung und Beratung sowie über damit zusammenhängende Leistungen.
1.3 Kunden können Unternehmer oder Verbraucher sein. Verbraucher ist, wer den Vertrag nicht im Rahmen seines Unternehmens abschließt (§ 1 KSchG). Bestimmungen, die mit „Nur für Unternehmer“ gekennzeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Abschnitt 16 gilt nur gegenüber Verbrauchern. Geschäfte, die eine natürliche Person vor der Aufnahme ihres Unternehmens zu dessen Vorbereitung abschließt (zum Beispiel die Website für ein erst zu gründendes Unternehmen), gelten nach § 1 Abs. 3 KSchG als Verbrauchergeschäfte.
1.4 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (a) das vom Kunden angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung, (b) eine allenfalls abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, (c) diese AGB, (d) die gesetzlichen Bestimmungen.
1.5 Nur für Unternehmer: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein bloßes Schweigen oder die Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
1.6 Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB. Neue Fassungen gelten für bestehende Dauerverträge (Hosting, Wartung) nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern darin nichts anderes steht, 30 Tage ab Ausstellung gültig.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind (§ 1170a ABGB). Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag beträchtlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten und hat die bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.
2.4 Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, sofern der Auftragnehmer nicht vorher auf eine Zahlungspflicht hingewiesen hat (§ 5 KSchG).
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen oder darauf verweisenden Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand zum im Angebot genannten Stundensatz verrechnet.
3.2 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss prüft der Auftragnehmer und teilt mit, wie sie sich auf Aufwand, Preis und Termine auswirken. Die Änderung wird verbindlich, sobald beide Seiten sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich. Er darf geeignete Subunternehmer beiziehen, bleibt aber Vertragspartner des Kunden und haftet für diese wie für sich selbst.
3.4 Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik bei Vertragsabschluss erbracht. Ist nichts anderes vereinbart, werden Websites für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge sowie Apps für die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versionen von iOS und Android entwickelt.
3.5 Leistungen Dritter, etwa Domains, Hosting- und Cloud-Konten, Entwicklerkonten bei Apple oder Google, Schriftlizenzen, Bilddatenbanken, Zahlungsanbieter oder externe Schnittstellen, sind nicht Teil der Leistung des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde schließt die dafür nötigen Verträge selbst ab oder beauftragt den Auftragnehmer, dies in seinem Namen und auf seine Kosten zu tun. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
3.6 Ob eine App in den App Store oder in Google Play aufgenommen wird, entscheiden Apple und Google. Der Auftragnehmer unterstützt die Einreichung, schuldet aber nicht die Freigabe durch diese Anbieter, sofern eine Ablehnung nicht auf einem Mangel seiner Leistung beruht.
3.7 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und der rechtlich vorgeschriebenen Texte der Website oder App (etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Preisangaben, Shop-AGB, Widerrufsbelehrung) ist der Kunde verantwortlich. Der Auftragnehmer setzt sie technisch um. Erkennt er offenkundige rechtliche Probleme, weist er den Kunden darauf hin.
3.8 Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, bestimmte Besucherzahlen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Produktdaten), Zugänge und Informationen zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind, nennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und gibt Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen, mangels Vereinbarung innerhalb von 10 Werktagen.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er über die Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Nur für Unternehmer: Der Kunde hält den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die auf solchen Inhalten beruhen.
4.3 Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Zeitaufwand verrechnet. Der Auftragnehmer kann dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Mitwirkung setzen und erklären, dass der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf als aufgehoben gilt. In diesem Fall gilt § 1168 ABGB.
4.4 Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Auftragnehmer Datensicherungen durchführt.
5. Termine und Hindernisse
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Gerät der Auftragnehmer mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten (§ 918 ABGB).
5.3 Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Infrastruktur- oder Plattformanbietern oder eine unverschuldete Erkrankung des Auftragnehmers, verlängern vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Der Auftragnehmer informiert den Kunden darüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
6. Abnahme
6.1 Der Auftragnehmer zeigt dem Kunden die Fertigstellung eines Werks oder eines vereinbarten Teilwerks schriftlich oder per E-Mail an und stellt es zur Prüfung bereit, in der Regel auf einer Testumgebung.
6.2 Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel schriftlich oder per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
6.3 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Punkt 6.2 weder die Abnahme erklärt noch wesentliche Mängel mitteilt, sofern der Auftragnehmer den Kunden in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Das Werk gilt außerdem als abgenommen, sobald der Kunde es auf eigenen Wunsch produktiv nutzt, insbesondere die Website, den Webshop oder die App veröffentlicht.
6.4 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Preise und Zahlung
7.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
7.2 Leistungen werden entweder zu einem Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand zum im Angebot genannten Stundensatz verrechnet. Bei Verrechnung nach Zeitaufwand erhält der Kunde auf Anfrage eine Aufstellung der geleisteten Stunden.
7.3 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Projekten: 50 % des Gesamtpreises sind bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei Fertigstellung, also bei Abnahme oder Veröffentlichung, je nachdem, was früher eintritt. Leistungen nach Zeitaufwand werden monatlich verrechnet. Hosting- und Wartungsentgelte werden gemäß Angebot, mangels Vereinbarung monatlich im Voraus, verrechnet.
7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
7.5 Kosten für Leistungen Dritter, die der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden in Auftrag gibt (etwa Lizenzen, Domains, Cloud-Kosten, Bildrechte), werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung weiterverrechnet. Reisekosten außerhalb Wiens werden nur nach Vereinbarung verrechnet.
7.6 Nur für Unternehmer: Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die der Auftragnehmer anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Wegen Mängeln darf der Kunde nur einen angemessenen Teil des Entgelts zurückbehalten.
7.7 Für Verbraucher gelten statt Punkt 7.6 die gesetzlichen Regeln zu Aufrechnung und Zurückbehaltung (§ 6 Abs. 1 Z 6 und 8 KSchG).
8. Zahlungsverzug
8.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern sind dies 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), dazu kommt ein Pauschalbetrag von 40 Euro für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB).
8.2 Der Kunde ersetzt die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibung, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen und er den Verzug verschuldet hat (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
8.3 Ist der Kunde trotz Mahnung mit Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Verzug, kann der Auftragnehmer weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, wenn er dies in der Mahnung angekündigt hat. Den Betrieb einer bereits veröffentlichten Website, eines Webshops oder einer App unterbricht der Auftragnehmer nur nach einer weiteren schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Daten des Kunden werden dabei nicht gelöscht.
8.4 Der Auftragnehmer kann nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (§ 918 ABGB).
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff. ABGB, gegenüber Verbrauchern zusätzlich nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz). Abweichungen nach diesem Abschnitt gelten nur, soweit sie als „Nur für Unternehmer“ gekennzeichnet sind.
9.2 Der Kunde kann zunächst nur Verbesserung oder Austausch verlangen. Preisminderung oder Vertragsauflösung kann er nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen (§ 932 ABGB).
9.3 Nur für Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
9.4 Nur für Unternehmer: Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit, schriftlich oder per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Ansprüche aus Gewährleistung, aus Schadenersatz wegen des Mangels selbst und aus Irrtum über die Mangelfreiheit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat.
9.5 Nur für Unternehmer: Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte die Leistung nach der Abnahme verändert haben, dass Inhalte oder Vorgaben des Kunden fehlerhaft sind, dass die Leistung entgegen der Leistungsbeschreibung eingesetzt wird oder dass Browser, Betriebssysteme, Plattformen oder Schnittstellen Dritter nach der Abnahme geändert wurden. Die Anpassung an solche Änderungen ist im Rahmen eines Wartungsvertrags oder nach Zeitaufwand möglich.
9.6 Nur für Unternehmer: Für eingebundene Open-Source-Komponenten und Leistungen Dritter haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung nur für deren sorgfältige Auswahl und fachgerechte Einbindung.
9.7 Nur für Unternehmer: Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht besteht oder nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer den Aufwand für die Prüfung nach Zeitaufwand verrechnen.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sowie für Schäden an der Person. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
10.2 Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Punkte 10.3 bis 10.6 gelten nur gegenüber Unternehmern.
10.3 Nur für Unternehmer: Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit je Schadensfall mit dem Nettoentgelt des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Hosting- und Wartungsverträgen mit dem Nettoentgelt der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis.
10.4 Nur für Unternehmer: Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nötig gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung war ausdrücklich Teil der Leistung des Auftragnehmers.
10.5 Nur für Unternehmer: Das Verschulden des Auftragnehmers ist vom Kunden zu beweisen, ausgenommen bei Schäden an der Person.
10.6 Nur für Unternehmer: Schadenersatzansprüche verjähren, sofern das Gesetz keine kürzere Frist vorsieht, ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an der Person.
11. Urheberrecht und Werknutzungsrechte
11.1 Programmcode, Designs, Konzepte, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht selbst ist nach österreichischem Recht nicht übertragbar (§ 23 Abs. 3 UrhG). Der Kunde erhält Nutzungsrechte nach diesem Abschnitt (§ 24 UrhG).
11.2 Mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Entgelts erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und übertragbares Werknutzungsrecht. Es umfasst insbesondere das Recht, die Ergebnisse zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten und weiterentwickeln zu lassen.
11.3 An allgemeinen Bausteinen, Bibliotheken, Werkzeugen, Vorlagen und Know-how, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder auch für andere Kunden verwendet, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Umfang, der für die Nutzung und Weiterentwicklung der beauftragten Leistung nötig ist. Dieses Recht ist gemeinsam mit der Leistung übertragbar. Der Auftragnehmer kann solche Bausteine weiter frei verwenden.
11.4 Open-Source-Komponenten und Inhalte Dritter (etwa Schriften, Bilder, Plugins) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Diese gehen Punkt 11.2 und 11.3 vor. Komponenten mit Lizenzen, die eine Offenlegung des eigenen Quellcodes verlangen können (etwa GPL oder AGPL), setzt der Auftragnehmer nur nach vorheriger Information des Kunden ein.
11.5 Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur zur Prüfung und, soweit vereinbart, für den Betrieb ab Veröffentlichung nutzen. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer diese Nutzungsbefugnis nach Setzen einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen widerrufen, wenn er dies in der Mahnung angekündigt hat.
11.6 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde auf Verlangen den Quellcode der individuell erstellten Software in gängiger, maschinenlesbarer Form, etwa als Git-Repository, samt der für den Betrieb nötigen Zugangsdaten.
11.7 Nicht ausgewählte Entwürfe und Designvarianten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.8 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer an den bereitgestellten Inhalten die Rechte ein, die für die Erbringung der Leistung nötig sind.
11.9 Der Auftragnehmer darf ein Unternehmen als Kunden nennen und die fertige Leistung mit Firmenname, Logo und Bildschirmfotos als Referenz zeigen, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Bei Verbrauchern erfolgt eine Nennung nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt.
12. Hosting und Wartung
12.1 Inhalt und Umfang von Hosting- und Wartungsleistungen (etwa Updates, Sicherheitsaktualisierungen, Datensicherungen, Überwachung, Stundenkontingent, Reaktionszeiten) ergeben sich aus dem Angebot.
12.2 Für das Hosting setzt der Auftragnehmer Infrastruktur von Drittanbietern ein, etwa Vercel, Amazon Web Services oder Anbieter mit Rechenzentren in der EU. Anbieter und Serverstandort ergeben sich aus dem Angebot. Der Auftragnehmer darf den Anbieter wechseln, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere weil Leistung und Datenschutzniveau gleichwertig bleiben. Er kündigt einen Wechsel rechtzeitig vorher an.
12.3 Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Auftragnehmer nach Möglichkeit vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Ausfälle, die auf Störungen bei Infrastrukturanbietern, Netzbetreibern oder auf Angriffe Dritter zurückgehen und die der Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern konnte, hat er nicht zu vertreten.
12.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Anfragen an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr bearbeitet.
12.5 Ein im Angebot vereinbartes Stundenkontingent gilt jeweils für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Zeitaufwand verrechnet.
12.6 Der Kunde darf über die gehosteten Systeme keine rechtswidrigen Inhalte verbreiten. Erhält der Auftragnehmer Kenntnis von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, darf er diese sperren und informiert den Kunden darüber.
12.7 Hosting- und Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Kalendermonats schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
12.8 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Nachfrist mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
12.9 Bei Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Kunden auf Verlangen seine Daten, Inhalte und den Quellcode in gängigem Format zur Verfügung und unterstützt eine Übersiedlung zu einem anderen Anbieter. Dieser Aufwand wird nach Zeitaufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Domains, die auf den Kunden registriert sind, bleiben beim Kunden. 30 Tage nach Vertragsende löscht der Auftragnehmer die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
12.10 Preisänderungen bei Hosting und Wartung bedürfen der Zustimmung des Kunden. Der Auftragnehmer teilt sie mindestens zwei Monate vorher schriftlich oder per E-Mail mit. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter und kann nach Punkt 12.7 gekündigt werden.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1 Beide Seiten halten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (DSG) ein.
13.2 Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting oder bei der Wartung eines Webshops, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Diese geht in Fragen des Datenschutzes diesen AGB vor.
13.3 Für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seiner Website, in seinem Webshop oder in seiner App, insbesondere für Datenschutzerklärung, Einwilligungen und Cookie-Hinweise, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig.
13.4 Wie der Auftragnehmer die Daten seiner Kunden und Interessenten selbst verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung auf www.peteroettl.com.
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Seite erhalten, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
14.2 Zugangsdaten, die der Kunde erhält, hat er geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
15. Vorzeitige Beendigung von Projekten
15.1 Der Kunde kann einen Projektvertrag jederzeit vor Fertigstellung beenden. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall nach § 1168 ABGB den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, muss sich aber anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
15.2 Das Recht beider Seiten zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
16.1 Gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Die Gewährleistungsrechte richten sich ohne Einschränkung nach dem Gesetz, einschließlich der Pflicht zu Aktualisierungen bei digitalen Leistungen.
16.2 Rücktrittsrecht: Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa per E-Mail, Telefon oder Videocall) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers ab, kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung an Ing. Peter Öttl MSc, Wagramerstraße 100, 1220 Wien, E-Mail hello@peteroettl.com, etwa per Brief oder E-Mail. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Rücktrittsformular am Ende dieser AGB verwenden, muss es aber nicht. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.
16.3 Folgen des Rücktritts: Tritt der Verbraucher zurück, erstattet der Auftragnehmer alle von ihm erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, auf demselben Zahlungsweg, sofern nichts anderes vereinbart ist. Hat der Verbraucher verlangt, dass der Auftragnehmer schon während der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, hat er einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen am Gesamtpreis entspricht (§ 16 FAGG).
16.4 Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Rücktrittsrechts: Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich, schriftlich oder per E-Mail, verlangt. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er weiß, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
16.5 Für Klagen gegen Verbraucher, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben, ist nur das Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt (§ 14 KSchG).
16.6 Die Wahl österreichischen Rechts entzieht Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat nicht den Schutz der zwingenden Bestimmungen dieses Staates.
16.7 Mündliche Zusagen des Auftragnehmers sind gegenüber Verbrauchern auch ohne Schriftform wirksam (§ 10 Abs. 3 KSchG).
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Punkt 16.7 bleibt unberührt.
17.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Punkt 16.6 bleibt unberührt.
17.3 Nur für Unternehmer: Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das für 1220 Wien sachlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
17.4 Nur für Unternehmer: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.
17.5 Der Kunde teilt Änderungen seiner Anschrift oder E-Mail-Adresse mit. Bis dahin gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als zugegangen.
17.6 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt an ihrer Stelle das Gesetz.
Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie als Verbraucher vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
An Ing. Peter Öttl MSc, Wagramerstraße 100, 1220 Wien, E-Mail hello@peteroettl.com:
Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*) zurück: ____________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.